Kryptowährungen 

Wer in Kryptowährungen investiert, bekommt bald Post vom Finanzamt

Die Investition von Kryptowährungen kann sich lohnen. Allerdings will das Finanzamt - wie bei allen Einkünften - auch hier mitkassieren. Werden Kryptowährungen länger als ein Jahr im Privatvermögen gehalten, sind Gewinne grundsätzlich steuerfrei. Das müssen Sie dem Finanzamt aber erstmal nachweisen. Wie der Nachweis gelingt, erfahren Sie bei uns. Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen Ihrer Einommensteuererklärung. Aber Achtung: Verluste werden steuerlich ebenfalls nicht berücksichtigt. Wer also steuerfreie Gewinne generieren möchte und gleichsam seine Verluste in Abzug bringen will, muss geschickt agieren. Wie das geht erfahren Sie bei uns. 

Aber Achtung: Mit dem neuen Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) will der Gesetzgeber mehr Transparenz in den wachsenden Markt digitaler Vermögenswerte bringen. Künftig werden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, detaillierte Informationen über Transaktionen ihrer Kunden zu melden. Damit schließt Deutschland eine bislang steuerlich problematische Lücke. Für Anbieter wie auch für Nutzer von Kryptowährungen ergeben sich daraus neue Pflichten – aber auch Risiken bei Verstößen. 

Wie Sie rechtsicher trotzdem Gewinne vereinnahmen können und diese steuerlich richtig zu behandeln haben, erfahren Sie bei uns. 

 

Rentner aufgepasst

Für Rentner, die neben der Altersrente noch andere Renten beziehen (z.B. Betriebsrenten) oder Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung, lohnt es sich in jedem Fall eine Steuererklärung erstellen zu lassen. Im Vergleich zum Arbeitseinkommen wird von der Rente keine Lohnsteuer einbehalten und in Abhängigkeit der Höhe Ihrer Rente, wird Ihr Finanzamt Vorauszahlungen verlangen. Diese können durch eine Steuererklärung vermindert werden, denn auch die Rentner können Kosten haben, die sie absetzen können. Außerdem lohnt sich eine Steuererklärung immer dann, wenn Sie außerdem Kapitaleinkünfte beziehen. Die Abgeltungsteuer in Höhe von 25% kann im Rahmen der Steuererklärung reduziert werden und den Solidaritätszuschlag, den die Banken einbehalten, bekommen Sie in den meisten Fällen auch wieder. 

Verlustverrechnung Termingeschäfte

Sie erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen bei einem in- oder ausländischen Broker? Sie erhalten eine Erträgnisaufstellung Ihrer Bank, die für Sie nicht verständlich ist? Wir helfen gerne. 

Finanzielle Verluste aus Termingeschäften konnten lange steuerlich verrechnet werden mit Einkünften aus Kapitalvermögen, zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen aus Aktien.

Seit Anfang 2021 ist damit Schluss. Jetzt können solche Verluste nur noch mit Gewinnen aus eben solchen Termingeschäften und nur noch bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro je Jahr steuerlich verrechnet werden.

Wir prüfen Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen und beraten Sie bei der künftigen Strukturierung Ihres Kaptitalvermögens auch unter dem Gesichtspunkt der steuerlichen Optimierung. Außerdem unterstützen wir Sie  angesichts aktueller Rechtsprechung bei geeigneten (verfahrensrechtlichen) Maßnahmen, damit Sie auch in Zukunft auf Ihr Geld nicht verzichten müssen. 

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